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Corona-Impfung : Warnung aus Norwegen - mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffs (Corona)

Philipp54, Sonntag, 17.01.2021, 19:40 (vor 1194 Tagen) @ Gargamel09

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/warnung-aus-norwegen-moegliche-nebenwirkungen-des-impfstoffs-li.133073

Aus dem Grund setzte ich mich bei Spahns Versuch, eine schriftliche Ablehnung für eine Organabnahme beim Tod zu erhalten dafür ein, dies mit einer Patientenverfügung im Krankheitsfall zu koppeln.
Nachdem es mit einer Organentnahme nicht koppelbar ist, fände ich es separat wichtig, eine Patientenverfügung verpflichtend einzuführen.
Besonders hinsichtlich lebensverlängerten Maßnahmen.
Mit dem gleichzeitigen Besitz einer Vorsorgevollmacht, hat der Inhaber ein Instrument der rechtlichen Vorsorge und bestimmt, dass der Bevollmächtigte die finanziellen, organisatorischen und medizinischen Vorgänge für die Person erledigt, die die Vollmacht erteilt hat.
Im Falle von den Impfungen in Norwegen, ging es auch um eine Krankheit, die bei den Gebrechlichen noch nicht mal vorlag.

Wir haben in unserer Familie alle diese Patientenverfügungen, juristisch gut abgesichert.
Mit 90 im gebrechlichen Zustand, eine GRIPPEimpfung auszuschließen, habe ich noch nicht bedacht.
Lebensverlängernde Maßnahmen auf eine vorbeugende Behandlung allgemein, sind Behandlungsmethoden, die die Umstellung des Körpers auf den natürlichen Sterbeprozess aufhalten.

Gebrechlich heißt nicht gleich, nicht mehr entscheidungsfähig, aber dafür müßte man die Fälle aus Norwegen und den einen aus D genauer kennen.

Als Inhaber einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, wurde mir von den Leistungsträgern eine Einmalzahlung der Kranken- und Pflegeleistungen angeboten. Zahlung, wenn nach Vertragsabschluß 3 Monate überlebt werden.
In dem Fall ging es um eine Patientin, blind taub,dement und mit einer nicht mehr behandelbaren Luxationsfraktur der linken Schulter nach einer Pflegebehandlung beim waschen sowie 5 Jahren häuslicher Pflege. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim unbezahlbar.
Ich würde dann doch gerne schriftlich haben, dass in der Patientenverfügung drin steht, "kämpfen bis zum letzten Atemzug", auch mit Risikobehandlungen, besser jetzt auch noch mit dem Zusatz im Falle anstehender Impfungen.
Es ist schwierig genug, selbst mit Patientenverfügung die richtige Entscheidung zu treffen und durchzusetzen.


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