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RBG verstorben, Sitz im Supreme Court zu vergeben (Sonstiges)

pactum Trotmundense, Syburg, Samstag, 19.09.2020, 16:09 (vor 1313 Tagen) @ Taifun

Welche Interessen haben denn Richter? Höhere Bezüge?

Witzig, dass du es ansprichst. Denn genau in dem Punkt hat das BVerfG tatsächlich wie eine waschechte Interessenvertretung gehandelt. Seit Jahrzehnten versucht der Bundestag Regelungen zu schaffen, die dafür sorgen, dass nicht mehr der Bundestag selbst die Abgeordnetendiäten bestimmt. Aber alle Regelungen hat das BVerfG bisher abgeschmettert. Somit bleibt es dabei: die Abgeordnetendiäten sind gekoppelt an den Bezügen von Richtern an den höchsten Gerichten. Wenn die Diäten erhöht werden, dann nur, wenn man den Richtern mehr Geld gibt. Komisch, dass das BVerfG Änderungen daran immer abgelehnt hat.

Von Berufung zu Berufung sehen wir stärker, dass das BVerfG von Politikern besetzt wird. Und zwar von Politikern um deren Sichtweise dorthin zu bekommen.

Der Eindruck täuscht. Der Anteil an Bundesrichtern, die bereits zuvor in einem Parlament saßen ist über die Jahrzehnte sehr konstant. Mal sind es mehr, mal weniger. Ich schimpfe immer gerne über die Politik, aber zumindest bei der Besetzung der Richter funktioniert es ganz gut, dass eine gewisse Ausgeglichenheit gibt. Liegt aber eben auch daran, dass meistens Bundestag und Bundesrat nicht von einem politischen Lager dominiert werden und dadurch Kompromisse bei der Besetzung eine Zwangsläufigkeit sind.

Genau das fehlt in den USA. Dort kann nur eine Kammer zustimmen oder ablehnen. Lehnt sie ab, darf sie sich überraschen lassen, wer als Nächstes präsentiert wird. Das kann auch ein noch viel unangenehmerer Kandidat sein. Gut, kann man auch ablehnen, aber ob der nächste Kandidat dann genehmer ist? Die Diskussion um die Besetzung des Supreme Courts wäre nicht so ein Politikum, wenn zwei Kammern beteiligt wären und nicht nur eine.

Wenn ich im Job die besten Software-Architekten mit denen ich arbeite auswählen soll um die Software-Architektur einer großen für das Unternehmen wichtigen Software festzulegen, dann wähle ich die besten.

Und du denkst, dass dies bei der Besetzung der Richter anders ist? Es müssen gewisse fachliche Qualifikationen vorliegen, die schon einmal die allermeisten Richter, bzw. formell für das Amt qualifizierte Personen, in Deutschland gar nicht erfüllen. Aus den dann noch verbleibenden Personen muss man dann die Leute finden, die bereit wären das zu machen und dann kommt es schlussendlich darauf an wen man eben für den Besten hält.

Genau wie du dir die Software, also das Produkt, anschaust, machen das Bundesrat und Bundestag mit dem Produkt der Richter. Sie schauen sich die Urteile an, die so gefällt wurden und die bewertet sicherlich jede Fraktion, jede Partei und jeder Abgeordnete anders. Das System hat sich durchaus bewährt und wurde schon von vielen Ländern kopiert. Nicht umsonst.

Übrigens, die Tatsache, dass Abgeordnete mal beim BVerfG als Richter landen, hat damit zu tun, dass sie nun einmal Richter oder Professoren der Rechtswissenschaft sind und ihr Amt ruhte. Es ist durchaus okay, dass auch Juristen Abgeordnete werden. Genauso ist es okay, wenn sie wieder in ihren Beritt zurück kehren. Keine Berufsgruppe darf vom passiven Wahlrecht ausgeschlossen werden. Politiker ist kein Beruf. Es sind demnach keine Politiker, die Richter werden. Es sind Richter, die Richter werden.


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