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Staatsschutz ermittelt wegen gefälschter Plakate (BVB)

Ulrich, Dienstag, 14.05.2019, 08:41 (vor 1828 Tagen) @ Tom Frost

Ist nicht ein Problem dieser Statistiken, dass die Einteilung nicht rückwirkend geändert wird?

Wenn irgendwo ein getöteter Türke gefunden wird, ohne Hinweis auf den Täter, wird erstmal als Mord ermittelt. Wenn im Laufe der Ermittlung rauskommt, dass ein Nazi ihn getötet hat, aus rassistischen Motiven, bleibt es dennoch bei der anfangs getroffenen Einteilung.

Bei den Postern ist ein politischer Bezug zu Ermittlungsbeginn deutlicher.

Nein, das Problem sind die Urteile. Der gleiche Täter hatte als Jugendlicher einen Punk erstochen. Obwohl gute Gründe dafür gesprochen hätten, auf Mord zu entscheiden, wurde er wegen Totschlags verurteilt. Auf Nazi-Demos wurden regelmäßig die Briefe dieses Typen verlesen, in denen er beteuerte, fest zur Szene zu stehen. Trotzdem wurde er wegen guter Führung vorzeitig entlassen. Dies konnte nur geschehen, weil im Urteil jeder Hinweis auf die rechtsradikale Motivation der Tat fehlte.

Ursache ist wohl vielfach, dass die Richter vielfach sehr defensiv formulieren, weil sie befürchten, ansonsten eventuell Revisionsgründe zu liefern. Wenn das aber dazu führt, dass die rechtsradikalen Hintergründe von Gewalttaten ausgeblendet werden, dann ist das in meinen Augen hoch problematisch.


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