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Staatsschutz ermittelt wegen gefälschter Plakate (BVB)

Guido, Montag, 13.05.2019, 16:51 (vor 1829 Tagen) @ Sascha

Zitat Wikipedia:

Zu den Aufgaben der mit dem Staatsschutz befassten Abteilungen der Kriminalpolizei und der Staatsanwaltschaften zählen:
die Ermittlung und Strafverfolgung bei Straftaten (repressive Kriminalitätsbekämpfung)
im Rahmen von politischer Kriminalität (sogenannte „echte Staatsschutzdelikte“), zum Beispiel Friedensverrat (§ 80, § 80a StGB), Hochverrat (§§ 81–83a StGB) und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84–91 StGB)
sowie im Rahmen politisch motivierter Kriminalität (sogenannte „unechte Staatsschutzdelikte“) wie Terrorismus und Extremismus, zum Beispiel rassistisch oder politisch motivierte Körperverletzung
vereinzelt wurde der Staatsschutz auch im Zusammenhang mit Beleidigungen und Verleumdungen gegen Politiker (§ 188 StGB) aktiv
die Verhütung und Verhinderung von Terrorismus, Extremismus und politisch motivierten Straftaten im Vorfeld (präventive Kriminalitätsbekämpfung).

Die Aussagen gefährden den Rechtsstaat nicht und fordern auch nicht dessen Abschaffung, noch besteht der Verdacht, dass die Plakate eine Vorstufe zu Terrorismus oder politisch motivierter Körperverletzung sind. Ich bin da voll bei dir: Es ist eine Straftat eine fremde kommerzielle Werbefläche für unbezahlte Plakate zu "kapern" (Anzeige von Wall vorausgesetzt) und es ist ggf. eine Straftat Menschen Zitate in den Mund zu legen, die sie nicht gemacht haben sowie den Eindruck zu erwecken eine Aktion käme von Dritten (Anzeige vom BVB vorausgesetzt) - aber daraus eine politisch motivierte Straftat zu machen? Wenn ich einen Aufkleber mit Friedenstaube irgendwo hinklebe und dieser lässt sich nicht vollständig ohne Rückstände entfernen, ermittelt dann auch der Staatsschutz?


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