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Staatsschutz ermittelt wegen gefälschter Plakate (BVB)

Kulibi77, Montag, 13.05.2019, 17:57 (vor 1829 Tagen) @ Sascha

Ist die bescheidene Straftat denn nicht politisch?


Nach Überlegen würde ich das sogar verneinen. Die politische Aussage der Tat ist nicht strafbar. Es war eine durch die Meinungsfreiheit gedeckte Positionierung gegen rechts.

Strafbar war der Verstoß gegen das Urheberrecht und die Sachbeschädigung. Die beiden Geschädigten im Sinne der Anzeige sollten aber gar nicht politisch getroffen werden. Die Aussagen gingen ja weder gegen den BVB, gegen Exit, gegen das Ministerium oder die Firma Wall.

Oder ist das jetzt um eine Ecke zuviel gedacht?

Ja, strafbar ist die Sachbeschädigung. Was auch sonst? Politische Gesinnungen können nicht strafbar sein. Für die Einstufung als "politisch" ist es egal um welche politische Inhalte es geht. Es muss auch nicht aus dem extremistischen Spektrum kommen. Das hier ist der Klassiker eines "unechten Staatsschutzdeliktes".


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