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Staatsschutz ermittelt wegen gefälschter Plakate (BVB)

Ulrich, Dienstag, 14.05.2019, 08:26 (vor 1829 Tagen) @ Pommes-Pils

Die Pflicht (!) zur Ermittlung ergibt sich aus dem Legalitätsprinzip. Das ist doch gerade Sinn und Zweck eines Rechtsstaats, dass das Recht auch beachtet wird. Egal ob man das im Einzelfall subjektiv für sinnvoll oder sinnfrei erachtet.

Nach Aufnahme der Ermittlung besteht ja nach wie vor die Möglichkeit einzustellen.

Auch bei Antragsdelikten?


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