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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

NOI, Vanilla, Mittwoch, 11.07.2018, 23:02 (vor 2077 Tagen) @ Nakoa

Der Buchhalter kennt alle Umstände der Tatsbestandsverwirklichung, zu der er einen nicht unerheblichen Teil beiträgt...

Wenn dem so ist...klare Sache...das gibt es halt immer zu beweisen.

Zschäpe wurde ja wegen Mittäterschaft verurteilt, weil ihr wohl das Minus an konkreter Tathandlung als Plus in der Vorbereitungs–und Planungsphase zugerechnet wurde. Nur über dieses Konzept der funktionellen Tatherrschaft kannst Du überhaupt einen „Bandenchef“, der zur Tatzeit Erdnussflips futtert und England gegen Kroatien guckt, überhaupt wegen Mittäterschaft verurteilen.
Soweit zur Theorie...:–)

In diesem Fall ist es allerdings auch relativ eindeutig :) Ich wollte mit meiner Aussage auch nur darauf hinweisen, dass nicht alle Fälle so einfach zu beURTEILen sind.

Schon gar nicht, wenn die Taten über 70 Jahre zurückliegen.


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