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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Ulrich, Mittwoch, 11.07.2018, 12:00 (vor 2078 Tagen)
bearbeitet von Ulrich, Mittwoch, 11.07.2018, 12:06

Heute sind die Urteile im NSU-Prozess gefällt worden. Auch wenn mit Sicherheit noch ein Revisionsverfahren folgen wird ist damit zumindest ein vorläufiger Abschluss erreicht.

Dass Beate Zschäpe zu lebenslanger Haft bei gleichzeitiger Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden ist war ja schon länger prognostiziert worden, und mir erscheint das Urteil angemessen. Bei einigen Mitangeklagten ist des Gericht unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft geblieben, ob das angemessen war kann ich nicht beurteilen.

Trotzdem bleibt für mich ein äußerst unguter Nachgeschmack. Für mich ist das ganze wie ein Eisberg, der größte Teil ist unsichtbar unterhalb der Wasserlinie. Das Gericht hat nur die Taten verurteilt die sicher beweisbar waren. Aber ich gehe davon aus dass das Netzwerk des NSU weitaus größer war als bisher bekannt ist. So kann ich mir beispielsweise nur schwer vorstellen dass man die doch sehr großen Mengen an potentiellen Opfern weit weg von den jeweiligen Städten in denen diese leben so einfach zusammentragen kann. Ich bin mir sicher, es gab jeweils Helfer vor Ort in Köln, München, Nürnberg, etc. und auch in Dortmund. Und ich frage mich, könnte eine Nachfolgegruppierung auf diesen Strukturen aufsetzen?

Dazu kommt das unfassbare Versagen vor allem der Verfassungsschutzbehörden im Bund und in den Ländern. Statt die Neonazi-Szene aufzuklären hat man sie über Jahrzehnte aufgepäppelt. Und dann hat man aus Furcht man könne durch alte Unterlagen belastet werden vielerorts versucht mit Hilfe des Reißwolfs oder anderer Hilfsmittel klar Schiff zu machen.

Nicht vergessen darf man auch dass Polizei und Staatsanwaltschaften wohl geleitet von den eigenen rassistischen Vorurteilen lange die Angehörigen drangsalierten und darauf beharrten die Opfer könnten in kriminelle Machenschaften verstrickt sein.

Alles in allem steht noch immer eine umfassende Aufarbeitung an.


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