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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Mittwoch, 11.07.2018, 12:59 (vor 2940 Tagen) @ Thomas

Das würde heißen, dass jemand, der einen Auftragskiller anheuert, um sich selbst die Hände nicht schmutzig zu machen, niemals wegen Mordes verurteilt werden könnte.


Nein, weil man eine andere Person als Werkzeug der Tat missbraucht.

Den Auftragskiller missbraucht man übrigens nicht. Der möchte nämlich selbst den Taterfolg.

Zum Fall selbst: Ob die Tschäpe tatsächlich Täterin ist, kann man imho erst nachvollziehen, wenn die Begründung des Urteils vorliegt.


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