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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Kulibi77, Mittwoch, 11.07.2018, 13:15 (vor 2988 Tagen) @ Thomas

Ganz schwer, im Grunde hat der Buchhalter wissentlich die Morde nicht gemeldet, aber wem hätte er das auch melden sollen. Aber hier bitte keine Festlegung, ich denke das ist ein ganz anderes thema.

Da ist die Rechtssprechung ziemlich eindeutig seit langer Zeit. Täter sind in diesen Fällen der/die anordnenden Politiker/Befehlshaber (qua Organisationsherrschaft) und die Personen die diese Taten unmittelbar ausführen, also den Abzug drücken etc. Der Buchhalter leistet in diesem Fall eine Beihilfe zu diesem Mord.


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