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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Phil, Mittwoch, 11.07.2018, 12:56 (vor 2078 Tagen) @ Thomas

Aber genau deshalb hat man doch nun jahrelang verhandelt. Und einen gigantischen Aufwand betrieben. Um eben festzustelen, ob sie nur am Küchentisch saß, und als biederes Heimchen den Mördern Bratkartoffeln machte (und Sekt trank...) oder ob sie aktiv am Vorgehen beteiligt war.

Und nun hat das Gericht ein Urteil gesprochen und ist zu dem Schluss gekommen, dass sie dann doch mehr tat als Sekt zu saufen und Bratkartoffeln anzurichten.

Weiß nicht, was daran nun komisch ist. Ob das alles rechtsfest sein wird, muss man dann halt abwarten. Aber du stellst ja prinzipiell in Frage, ob man überhaupt wegen Mordes/Totschlag verurteilt werden darf, wenn man nicht dabei war.

Mit dem, was man über den Prozess sehen, hören und lesen konnte, scheint es aber - sagen wir mal - recht komplex zu sein, ihren fehlenden Willen, Beitrag und eine untergeordnete Tatherrschaft zu beweisen.

MFG
Phil


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