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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Phil, Mittwoch, 11.07.2018, 13:12 (vor 2078 Tagen) @ Thomas

Das ist ja völlig klar gewesen, dass es hier zu einer Revision kommen wird. Ich bin nicht davon ausgegangen, dass diese Anwälte/verteidiger da anders agieren würde.

Aber die Revision prüft dann ja nicht noch einmal den Sachverhalt selbst. Sondern "nur", ob das Gericht Fehler gemacht hat.

Aber all das kann Zschäpe natürlich in Anspruch nehmen. Denn der von ihr so verhasste Staat räumt ihr diese Rechte ja ein.

Ansonsten hat das Gericht ja folgendes dazu gesagt (Mal ab von vielem anderen):

„Ideologisch verübte Anschläge“ seien das Primärziel von Zschäpe, Mundlos und Böhnhardt gewesen, sagte Richter Götzl. Zwar wurden die Taten demnach von Mundlos und Böhnhardt begangen, da die „sportlich durchtrainierte Männer“ für die Ausführung besser geeignet gewesen seien als Zschäpe. Dennoch sei Zschäpes Tatbeitrag „von essentieller Bedeutung“ gewesen. Sie habe „für eine harmlose und unverdächtig erscheinende Legende“ gesorgt.

Aber ja, dies kann dann der BGH gerne prüfen, ob diese juristisch ausreicht für das Urteil.

MFG
Phil


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