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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Phil, Mittwoch, 11.07.2018, 13:01 (vor 2078 Tagen) @ Thomas

Ganz schwer, im Grunde hat der Buchhalter wissentlich die Morde nicht gemeldet, aber wem hätte er das auch melden sollen. Aber hier bitte keine Festlegung, ich denke das ist ein ganz anderes thema.

Es geht nicht darum was er hätte melden sollen/können. Es geht darum, woran er sich wissentlich beteiligt hat. Und da reicht heute eben vor Gericht auch aus, dass man die Finanzen eines KZs geregelt hat.

Und während man jahrzehntelang immer wieder Leute vom Haken ließ, weil man ihnen keine direkt Täterschaft nachweisen wollte/konnte, kommen Gerichte ja inzwischen (wenn auch sehr spät) zu anderen Ergebnissen.

Und im Grunde ist das Thema recht verwandt/ähnlich, wenn nicht sogar gleich.

Ja, das reicht für die Mittäterschäft und "volle Haftung" aus, aber eben das ist unklar.

Für das Gericht ja offenbar nicht ;-)

MFG
Phil


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