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Urteile im NSU-Prozess (Sonstiges)

Kulibi77, Mittwoch, 11.07.2018, 22:07 (vor 2988 Tagen) @ Nakoa

Der Buchhalter kennt alle Umstände der Tatsbestandsverwirklichung, zu der er einen nicht unerheblichen Teil beiträgt...somit ist die Sache erstmalrelativ klar.

Selbst wenn dem nur sehr eingeschränkt so wäre, dann käme trotzdem noch z.B. fahrlässige Tötung in Frage (abgesehen von Verjährungsfristen).


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