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Für das neue Polizeigesetz (BVB)

Kulibi77, Freitag, 06.07.2018, 12:05 (vor 2951 Tagen) @ Ulrich

Es hat auf Bundesebene eher mit dem Grundgesetzauftrag zu tun die Verfassungsordnung und die staatliche Integrität der BRD zu schützen. Dementsprechend sollte auch die Bundespolizei in der Lage sein gegen schwer bewaffnete aufrüherische Kräfte vorzugehen. Es gab dann großen Widerstand aus der Polizei heraus und heute würden man in so einem extremen Fall, von Aufruhr mit militärischen Mitteln, eher die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Dieser Einsatz der Bundeswehr im Inneren war damals lange ein größeres Tabu als eine beschränkt militärisch ausgerüstete Polizei. So verschieben sich Prioritäten über die Zeit...


Gegen schwer bewaffnete aufrührerische Kräfte im Inneren war das nicht gerichtet. Der BGS ist vor der Bundeswehr gegründet worden und war lange integraler Teil der Nato-Verteidigungsstrategie im Fall eines Krieges mit dem Warschauer Pakt. Das Pesonal rekrutierte sich entsprechend anfangs nicht aus Polizisten sondern aus ehemaligen Offizieren und Unteroffizieren der Wehrmacht.

Das ist richtig, nur war das bei der Abschaffung dieser Waffen nicht mehr die Diskussion. Es ging um die Frage was die Polizei in der Lage sein muss zu leisten. Aus diesen Überlegungen heraus ist es z.B. der Polizei bis heute erlaubt im Notfall Sprengmittel (aka Handgranaten) gegen Menschenmengen einzusetzen, auch wenn dabei Unbeteiligte verletzt oder getötet werden. Ein weiteres Problem ergab sich aus der Rechtssprechung des BVerfG zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren: Die Bundeswehr darf dabei prinzipiell nur Kampfmittel einsetzen über die auch die Polizeien der jeweiligen Bundesländer verfügen.


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