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Für das neue Polizeigesetz (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 05.07.2018, 16:07 (vor 2951 Tagen) @ Hans-Olo

Das ich aber nur schwer akzeptieren kann, dass jemand ungefragt meine privatesten Mails und Nachrichten durchstöbert, ist auch klar.

Die präventive Überwachung ist im Prinzip nur bei Terrorverdacht möglich und muss natürlich weiterhin von einem Richter angeordnet werden. Alles andere wäre auch klar verfassungswidrig.


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