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Neu auf schwatzgelb.de: Aufruf zur Demo gegen das neue Polizeigesetz (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 05.07.2018, 17:25 (vor 2951 Tagen) @ simie

Gegenwärtige Gefahr ist jedoch durchaus weit interpretierbar. Und enn man bedenkt, dass auch schon Mitarbeiter von Fanprojekten abgehört wurden, wäre ich mir bei deiner Aussage nicht so sicher.

Eine "gegenwärtige Gefahr" muss eine Straftat sein die in diesem Moment stattfindet oder unmittelbar bevorsteht. Fußballfan X, von dem man weiß dass er sich gerne prügelt, ist vielleicht eine "Gefahr", aber eben keine "gegenwärtige", sondern eine abstrakte.


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