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Für das neue Polizeigesetz (BVB)

Kulibi77, Donnerstag, 05.07.2018, 23:35 (vor 2951 Tagen) @ Eastwood

Es hat auf Bundesebene eher mit dem Grundgesetzauftrag zu tun die Verfassungsordnung und die staatliche Integrität der BRD zu schützen. Dementsprechend sollte auch die Bundespolizei in der Lage sein gegen schwer bewaffnete aufrüherische Kräfte vorzugehen. Es gab dann großen Widerstand aus der Polizei heraus und heute würden man in so einem extremen Fall, von Aufruhr mit militärischen Mitteln, eher die Bundeswehr im Inneren einsetzen. Dieser Einsatz der Bundeswehr im Inneren war damals lange ein größeres Tabu als eine beschränkt militärisch ausgerüstete Polizei. So verschieben sich Prioritäten über die Zeit...


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