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Neu auf schwatzgelb.de: ?Zwischen Helden und Versagern (BVB)

Schnippelbohne, Bauernland, Dienstag, 24.04.2018, 12:29 (vor 2798 Tagen) @ Knüppler17

Mal umgekehrt gefragt: Woraus ergibt sich beim Originalwortlaut des Passus, s.u., dass die Kopf-ab-Gesten inakzeptabel waren (was wohl hoffentlich der Konsens ist, da sie wie hier auch richtigerweise erwähnt wurde, den Straftatbestand der Bedrohung erfüllen)? Ich lese das da nicht heraus:


Abgesehen davon, dass die Beurteilung von Straftatbeständen Gerichten überlassen werden sollten, ist das hier erläutert: Klick

Als Juristin hat man aber meist eine vage Ahnung von der Materie ;-). Ob die Gesten am Ende unter Würdigung der Gesamtumstände zu einer Verurteilung führen würden, sei auch mal dahingestellt. Insbes. wäre die Ernsthaftigkeit der Drohung zu prüfen (aus Empfänger-, d.h. aus Spielersicht übrigens!). Ein strafrechtlich relevantes Verhalten stellen sie aber zunächst mal dar.

Vielleicht können wir uns darauf einigen: Der Passus ist einfach unglücklich formuliert und könnte durchaus wie eine Verharmlosung der Gesten verstanden werden. An der allgemeinen Reaktion hier und z.B. auch auf Twitter kann man ja erkennen, dass dies die überwiegende Interpretation der Leser ist. Wenn es nicht so gemeint war - was ich mal annehme - brichst du dir keinen Zacken aus der Krone, die Mißverständlichkeit zuzugeben. Mehr nicht.


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