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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

markus, Mittwoch, 17.01.2018, 22:33 (vor 2262 Tagen) @ AlanShoreHB

Der Herr 6t hat ne dicke Haut und klagt und verklagt gerne. Wenn er verliert, geht er eben in Berufung oder es gibt außergerichtliche Absprachen mit der Gegenseite, so dass es (bisher) nie zu Urteilen kommt. Money talks, auch in Deutschland.

Außergerichtliche Absprachen funktionieren ja nur beiderseitig. Wenn man wirklich will, kann man eine Angelegenheit bis zum Bundesarbeitsgericht bringen. Und das gäbe u.U. eine gewaltige Klatsche für Sixt und einen massiven Imageschaden. Sicher benötigt man dafür auch Nerven über einen langen Zeitraum.

Ich denke für deinen Kumpel ist es das beste, dass dort nach 18 Monaten Feierabend ist. Er wird seit 7 Jahren ausgenutzt und hat jeden Tag die Ungewissheit, wie lange er noch bleiben darf.
Der Arbeitsmarkt hat sich in den letzten Jahren deutlich gebessert. Es gibt andere seriöse Unternehmen, die feste Mitarbeiter einstellen. Schlechter kann es doch nun wirklich nicht werden.


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