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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

Taifun, Ingolstadt, Dienstag, 16.01.2018, 12:52 (vor 2264 Tagen) @ AlanShoreHB

Gerade deswegen ist das AÜG gut, gerade für ihn. Erstmal seltsam, ist aber so.

Es soll unattraktiver werden für die Arbeitgeber und für die Kunden. Insb. auch in Fällen wie diesem, wo eine Leiharbeitsfirma nur für einen Kunden arbeitet. Die Leiharbeit muss reduziert werden, wir haben davon zuviel und das mündet immer in Gefahren.

Und wo ist das Problem? Er hat bei der Zeitarbeitsfirma einen festen Vertrag. Auf den sollte er bestehen, der sichert ihm sein Einkommen, oberhalb vom Mindestlohn wie ich es lese. Es gibt keinen Kündigunsgrund. Einer Kündigung sollte er sofort widersprechen.

Einem Widerspruch zur Kündigung könnte ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung folgen. Bei der Zeit sollte das mindestens ein halbes Jahresgehalt sein, eher mehr, da vor einem Arbeitsgericht eine Kündigung keine Wirkung hätte. Hier geht auch das Alter und der Familienstand mit rein.

Im dem Fall auch das Arbeitsamt aufsuchen und prüfen ob die Leiharbeit angemeldet ist. Wenn nicht -> einklagen, weil das Recht auf einen festen Arbeitsplatz beim Entleiher besteht. Unbedingt einen Anwalt kontaktieren, auch in dem Bereich werden Fehler gemacht.

Beim Entleiher fest angestellt wäre auch der Kündigungsschutz größer.

Deutschland muss wissen was es will. Überall wird geschrieben, dass zuviele gering entlohnte Beschäftigungen existieren, von denen man nicht leben kann. Das AÜG versucht hier eine Lücke zu schließen und Unternehmen in ihre soziale Verantwortung zu zwingen.

Der Betriebsrat von Sixt kann hier dann auch wichtig werden, wenn Sixt nach einer zwangsweise Übernahme dann einen Kündigungsgrund sucht. Aktuell kann der Betriebsrat hier wohl nicht helfen, er muss nur über den Einsatz informiert sein.


P.S. Wie Olli Kahn -> Da muss man dann Eier haben. Aber das ist so.


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