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Neues AÜG seit April 2017: Ist das wirklich so gewollt? (Sonstiges)

Taifun, Ingolstadt, Mittwoch, 17.01.2018, 17:02 (vor 2309 Tagen) @ FullHD

Gerade langfristig kann das nicht günstiger sein.

Die Kosten für Krankheit, Urlaub etc. muss der Entleiher trotzdem tragen. Zwar indirekt, aber der Verleiher macht im Schnitt keinen Verlust, also muss der Entleiher die Kosten tragen.


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