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Mythos (BVB)

dNL, Sauerland, Freitag, 11.08.2017, 15:20 (vor 3061 Tagen) @ Raducanu
bearbeitet von dNL, Freitag, 11.08.2017, 15:23

- Vereine verhandeln ohne Genehmigung des Vereins mit Spielern und nehmen auch noch schlechten Einfluss. Hier gibt es doch ganz klar die Vorgabe, dass bei Vertragslaufzeit >1 Jahr als erstes die Freigabe vom Verein kommen muß.
Hier würde ich einfach mal eine Transfersperre von einem Jahr vorschlagen

Keine Ahnung warum sich dieser Mythos immer noch hält. Es ist lediglich verboten bei einer Vertragslaufzeit von > 1 Jahr einen Vertrag abzuschließen. Über Vertragsverhandlungen muss der derzeitige Verein nur informiert werden. Läuft dann in 99% der Fälle so ab: Verein informieren -> mit Spieler verhandeln -> Bei Übereinkunft -> mit Verein verhandeln -> Bei Erfolg -> Transfer abschließen -> Vorher ausgehandelten Vertrag abschließen

Hier mal noch der entsprechende Text aus den Fifa Regeln:

Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpflichten, so muss dieser
Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktu-
ellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufs-
spieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschließen, wenn
sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgen-
den sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung
zieht angemessene Sanktionen nach sich.


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