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warum redete man in diesem Zusammenhang eigentlich von "Profis" (BVB)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Donnerstag, 10.08.2017, 20:17 (vor 3061 Tagen) @ Burgsmüller84

Nein, muss er nicht. Er müsste nach einem entsprechenden ordentlichen Gerichtsurteil höchstens symbolischen Schadenersatz oder Vertragsstrafe leisten, es würde maximal aber darauf hinauslaufen, dass der Vertrag fristlos gekündigt würde, was aber auch nicht im Sinne des BVB wäre.

Der BVB kann (!) den Vertrag fristlos kündigen. Du kannst aber den AN auch auf Schadenersatz verklagen oder zB nicht bezahlen. Keine Arbeitsleistung = kein Gehalt (Krankheit, Urlaub, etc. mal außen vor gelassen)


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