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Transfers? Watzke: "Nicht jeden Wahnsinn mitmachen" (BVB)

markus, Samstag, 09.08.2025, 10:54 (vor 128 Tagen) @ Habakuk

Natürlich hätten wir ihn nicht verpflichtet. Ich sehe da auch kein all zu großes Emoörungspotenzial. Versuche mal als Privatperson mit einer bekannten Krebserkrankung eine Lebensversicherung abzuschließen. Das wird nicht gelingen und jeder wird dir sagen: "ist ja klar."


Eben. Darum geht es doch auch beim "Medizincheck". Wenn man im Rahmen der Untersuchung einen relevanten orthopädischen Schaden, eine Herzerkrankung, einen bösartigen Tumor oder eine andere leistungsbeschränkende Erkrankung feststellt, dann nimmt man vom Vertragsabschluss Abstand.

Aber kommt man damit durch die Schranken des AGG? Wir reden hier über ein Arbeitsverhältnis. Wenn wir einen grundsätzlich fitten Spieler allein aufgrund seiner (vorübergehenden) Behinderung nicht einstellen wollen, ist das erst einmal problematisch. Denn genau das will das AGG ja nicht: Dass man jemanden „wegen“ seiner Behinderung nicht einstellt.

Wenn der Spieler einen allgemein schlechten Fitnesszustand aufweist, ist das was anderes (das ist nämlich noch lange keine Behinderung). Wenn ein Spieler unheilbar an Krebs erkrankt und absehbar den Beruf nicht ausüben kann, ist das auch was anderes. Dann sind eh keine Einsatzzeiten denkbar. In diesem Fall waren die Aussichten glücklicherweise aber sehr gut. Und wir sind dann ja auch aufgrund guter Leistungen von Haller in die Situation gekommen, überhaupt deutscher Meister werden zu können. Den Elfmeter hat er nicht extra verschossen, das ist eher dem Zufall geschuldet gewesen. Und dass wir Mainz nicht besiegt haben, ist auch ein anderes Thema.

Mit unserem Grundwertekodex, der sich für ein diskriminierungsfreies und inklusives Umfeld ausspricht, hätte ich dann die Verpflichtung des Spielers auch bei kurz vorher auftretender Diagnose erwartet. Denn die Nichtverpflichtung hätte bedeutet, dass wir einen Spieler, den wir eigentlich verpflichten wollten, ausschließlich wegen seiner (vorübergehenden) Behinderung nicht mehr hätten einstellen wollen. Es wäre auch ein schlimmes Signal gegenüber Betroffenen anderer Vereine gewesen. Denn das Signal wäre, dass Bekenntnisse wie „wir stehen voll hinter unserem Spieler“ vielleicht nur deshalb ausgesprochen werden, weil man sich als Verein nicht einfach vom Vertrag lösen kann, man in Wahrheit aber anders denkt.

Ich glaube sogar auch, dass Watzke bei der guten Prognose keinen Rückzieher gemacht hätte. Das finanzielle Risiko ist ja zunächst überschaubar. Die Lohnfortzahlung beträgt gesetzlich nur sechs Wochen und tritt die Erkrankung in den ersten vier Wochen der Beschäftigung auf, entfällt sie sogar ganz. Eine Klausel, die eine unbegrenzte Lohnfortzahlung garantieret, hätte man dann sicherlich nicht angeboten.

Das finanzielle Risiko hätte sich dann darauf beschränkt, dass der Spieler zwar wieder einsatzfähig sein wird, möglicherweise aber nie wieder an seine früheren Leistungen anknüpfen kann. Wobei wir nicht beurteilen können, ob die nicht ausreichenden Leistungen der Erkrankung geschuldet sind, oder es aber daran lag, dass er für die Bundesliga einfach nicht stark genug ist.

Zu guter letzt bleibt die Frage, wie weitgehend solche Untersuchungen gehen dürfen. Wir reden hier über Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Ein allgemeiner Medizincheck greift weniger stark die Privatsphäre ein als Untersuchungen, bei denen man sich entblößen muss. Weiß nicht, aber selbst wenn das zulässig wäre, würde ich als Spieler einen solchen Verein meiden und zu einem gehen, der das nicht verlangt.


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