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BKA-Gesetz teilweise verfassungswidrig (Politik)

Ulrich, Dienstag, 01.10.2024, 12:28 (vor 444 Tagen) @ Foreveralone

Entscheidung in Karlsruhe - BKA-Gesetz in Teilen verfassungswidrig (Spiegel)

"Im Kampf gegen Terror und Organisierte Kriminalität hat das Bundeskriminalamt weitreichende Möglichkeiten. Teilweise zu weitreichend, hat nun das Bundesverfassungsgericht entschieden."

Vergessen darf man aber nicht, dass auf die deutsche Politik und auf die Sicherheitsbehörden immer wieder massiver Druck ausgeübt wird. Immer wenn ein Terroranschlag nach Warnungen ausländischer Dienste vereitelt wird kommt die Frage, ob die deutschen Behörden "geschlafen" haben, etc. Und nach den Morden von Solingen waren sicherlich ganz große Teile der deutschen Bevölkerung für deutlich weitergehende Möglichkeiten der Polizei, sonstiger Behörden, der Justiz und der Geheimdienste, als sie aktuell existieren.


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