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Aus der Vereinssatzung (BVB)

PePopp, Montag, 26.08.2024, 08:54 (vor 741 Tagen) @ stfn84

Das sind Äpfel und Birnen.
Es ist selbstverständlich möglich, dass man Personen aus dem eV ausschließt die nicht zum öffentlich publizierten Wertekanon des BVB passen. Das hat aber Nichts mit Wahlempfehlungen zu tun.

Wenn die Werte, die diese Partei vertritt, nicht mit den Werten des Vereins vereinbar ist, dann kann der Verein diesen Umstand durchaus nochmal dadurch hervorheben, dass er von der Wahl der Partei abrät.


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