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Aus der Vereinssatzung (BVB)

PePopp, Sonntag, 25.08.2024, 23:53 (vor 741 Tagen) @ Pa1n


§ 2 Absatz (3)
Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat.


§ 9 Absatz (3)
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es
...
e) eine mit § 2 Absatz (3) unvereinbare Gesinnung offenbart.

Zumindest mit der Vereinssatzung ist die (aktive) Unterstützung der AfD aufgrund der Werte, die diese vertritt, nicht vereinbar und könnte theoretisch sogar zum Ausschluss aus dem Verein führen.


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