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Aus der Vereinssatzung (BVB)

Pa1n, Sonntag, 25.08.2024, 23:56 (vor 539 Tagen) @ PePopp


§ 2 Absatz (3)
Der Verein fördert die Funktion des Sports als verbindendes Element zwischen Nationalitäten, Kulturen, Religionen und sozialen Schichten. Er bietet Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen unabhängig von Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Glauben, sozialer Stellung oder sexueller Identität eine sportliche Heimat.


§ 9 Absatz (3)
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn es
...
e) eine mit § 2 Absatz (3) unvereinbare Gesinnung offenbart.

Zumindest mit der Vereinssatzung ist die (aktive) Unterstützung der AfD aufgrund der Werte, die diese vertritt, nicht vereinbar und könnte theoretisch sogar zum Ausschluss aus dem Verein führen.

Ich habe auch mal eine Mail an den Verein, die FA und die Herren Dr. Lunow und Watzke mit Verweis auf die Satzung und die Lage hier vor Ort geschrieben.

Bin gespannt, ob ich Antwort(en) erhalte.


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