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Ich hoffe,... (Politik)

tim86, Hamburg, Mittwoch, 01.11.2023, 10:06 (vor 787 Tagen) @ CHS

Verfassungsgemäß mag das vielleicht richtig sein, aber wahrscheinlich wird es dann häufiger ein Fall Marianne Bachmeier in deutschen Gerichten geben.

Dafür verhindert es, dass Opfer der Justiz wie Gustl Mollath, auch nach Freispruch weiter von der Justiz verfolgt werden. Vor allem da die Staatsanwaltschaft in Deutschland nicht unabhängig sind( https://www.dw.com/de/eugh-deutsche-staatsanw%C3%A4lte-d%C3%BCrfen-keinen-europ%C3%A4ischen-haftbefehl-ausstellen/a-48897628 ).

Das Beispiel passt natürlich nicht ganz auf die Doppelbestrafung, aber Marianne Bachmeier passt ja auch nicht zur Doppelbestrafung. Zeigt aber beides wie er Opfern(sei es der Justiz oder Angehörige von Mordopfern) ergehen kann.


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