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Ich hoffe,... (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 12:59 (vor 789 Tagen) @ Eisen

Ich stelle mal den Link zur Pressemitteilung des BVerfG ein:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-094.html

In der wird auch schön begründet, wieso es zur Verfassungswidrigkeit kam.
Und es gibt auch zwei abweichende Meinungen bezüglich der grundsätzlichen Verfassungswidrigkeit.
Jedoch sehen auch diese beiden das Rückwirkungsverbot verletzt. Für die Fälle, die vor Gültigkeit dieses Gesetzes Rechtskraft erlangten, also auch den Fall, der zur Gesetzesänderung führte, dürfte das Gesetz eh nicht angewandt werden.


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