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Ich hoffe,... (Politik)

klsch, Ort, Dienstag, 31.10.2023, 17:32 (vor 787 Tagen) @ MarcBVB

Lieber CHS,

ich halte es schlichtweg für unerträglich, wenn ein Verfahren nach Abschluss aller Rechtsmittel und Instanzen dann trotzdem nur mit einem Freispruch unter Vorbehalt enden würde. Der Grundsatz ne bis in idem schützt die Rechtssicherheit und den Menschen davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu werden.

Und es diszipliniert halt Staatsanwaltschaften. Wenn die Anklage halt eher wackelig ist, dann verzichte ich halt darauf.

Was ist mit den Verfahren wo es in der Vergangenheit Freisprüche gab weil es an Beweisen mangelte. Mit der heutigen forensischen Technik jedoch die Beweise zweifelsfrei eindeutig sind so dass bei einer erneuten Anklage es zur einer Verurteilung kommen würde.
Das Urteil von heute schützt das Recht vor Gerechtigkeit

Kann eigentlich noch der Eugh das Urteil von heute noch aufheben? oder ist es jetzt endgültig.


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