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Wie gesagt,... (Politik)

CHS, Lünen / Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:52 (vor 787 Tagen) @ MarcBVB

Lieber CHS,

ich halte es schlichtweg für unerträglich, wenn ein Verfahren nach Abschluss aller Rechtsmittel und Instanzen dann trotzdem nur mit einem Freispruch unter Vorbehalt enden würde. Der Grundsatz ne bis in idem schützt die Rechtssicherheit und den Menschen davor, zum bloßen Objekt staatlichen Handelns zu werden.

Und es diszipliniert halt Staatsanwaltschaften. Wenn die Anklage halt eher wackelig ist, dann verzichte ich halt darauf.

...ich wünsche mir, dass du das nie bereuen wirst.

Mein Mitgefühl ist bei den Leuten, die jetzt erleben müssen, dass man zwar den Mörder kennt, aber ihn nicht belangen kann.

Gruß

CHS


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