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Ich hoffe,... (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:07 (vor 787 Tagen) @ CHS


Verfassungsgemäß mag das vielleicht richtig sein, aber wahrscheinlich wird es dann häufiger ein Fall Marianne Bachmeier in deutschen Gerichten geben.

Wieso? Bachmeier erschoss den Angeklagten doch bevor überhaupt ein Urteil gefällt wurde.
Ich sehe nicht, was das mit dem Verbot der erneuten Anklage nach einem Freispruch zu tun hat.
Zumal solche Fälle, für die eine erneute Anklage in Betracht käme, doch extrem selten sind. Mir ist aktuell tatsächlich nur der Fall Möhlmann, der auch zu dieser Gesetzesänderung führte, bekannt.


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