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Ich hoffe,... (Politik)

simie, Krefeld, Dienstag, 31.10.2023, 13:50 (vor 836 Tagen) @ Sascha

Ja. Könnte man. Zwei der Verfassungsrichter sehen ja im aktuellen Fall auch nur das Rückwirkungsverbot als verletzt an. Nicht die grundsätzliche Möglichkeit einer erneuten Anklage aufgrund neuer Beweise.
Sechs der Verfassungsrichter sind da jedoch strenger und möchten den Grundsatz eben nicht noch stärker eingeschränkt sehen, als er es aktuell ist.
Ich stimme da eher der Mehrheit zu. Aber klar, man kann auch der Meinung sein, dass die Änderung grundsätzlich in Ordnung war.


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