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Ich hoffe,... (Politik)

Sascha, Dortmund, Dienstag, 31.10.2023, 13:39 (vor 787 Tagen) @ simie


Der Punkt ist am wenigsten nachvollziehbar. Wenn in 15 Jahren ein Mord, aufgrund neuer Technik, nachgewiesen kann... Wieso sollte man den nachträglich überführten Mörder nicht mehr anklagen dürfen?


Wenn er bereits angeklagt war und freigesprochen wurde, muss dieser Freispruch auch Gültigkeit behalten. Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei deren Vorliegen gegen diesen Rechtsgrundsatz verstoßen werden kann, beispielsweise das Geständnis des Freigesprochenen, aber eben nicht das Auftauchen neuer Indizien oder Beweise.

Warum muss er das? Eine Verteilung, bei der später Beweise für eine Unschuld aufkommen, behält doch auch keine Gültigkeit.


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