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Keine Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch (Politik)

MarcBVB, עַם יִשְׂרָאֵל חַי, Dienstag, 31.10.2023, 11:45 (vor 787 Tagen)

Das BVerfG hat ein weiteres Gesetz aus der Ära Lambrecht in den Orkus gejagt.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-wiederaufnahme-362-stpo-verfassungswidrig-ne-bis-in-idem-mord-freispruch/

Die Entscheidung des BVerfG ist richtig. Ansonsten würde jeder Freispruch nur noch unter Vorbehalt ergehen. Es war schon relativ dreist von der GroKo dergestalt die Axt an Grundrechte anlegen zu wollen.


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