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Kurze Frage: (Politik)

tim86, Hamburg, Mittwoch, 01.11.2023, 10:00 (vor 1080 Tagen) @ Eisen

Der Rechtgrundsatz, der die erneute Anklage verbietet ist aber auch schon über 2300 Jahre alt. Da kann man schon davon ausgehen, dass dies ein die Zeit überstehender Rechtsgrundsatz ist.


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