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Richter prüfen Kostenbeteiligung an Corona-Rückholflügen (Corona)

Gordi, Freitag, 17.12.2021, 17:43 (vor 1467 Tagen) @ Davja89

Absolut richtig.

Ist ja nicht so das man Privat geschrieen hat das man abgeholt werden möchte. Durch Staatliches Handeln sass man plötzlich fest. Da ist es eine Selbstverständlichkeit das der Verursacher auch für die Kosten grade steht.

Wenn morgen auf Mallorca eine Vulkan ausbricht und wir unsere Staatsbürger heim holen, würde ja auch keiner Geld verlangen.

Sehe ich auch so.
Oder die Menschen, die aus Afghanistan ausgeflogen wurden. Beispiel mag hinken. In beiden Fällen handelt es sich aber trotzdem um eine unverschuldete Notsituation.


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