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Frage: Quarantäne-Befugnisse von Kommunen (Corona)

Kruemelmonster09, Donnerstag, 16.12.2021, 20:48 (vor 1469 Tagen) @ Freyr

Hallo!

Ich habe seit heute eine Frage, die mir dringend unter den Nägeln brennt:
Inwiefern sind Kommunen, für das Regeln wer wann und wieso in Quarantäne geht, frei darin ihren eigenen Weg zu gehen?

Kurzer Hintergrund dazu:
Seit einigen Monaten galt in NRW Kitas eine 2-wöchige, regelmäßige Testpflicht für alle Kita-Kinder (und das Personal), die Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Diese umfasste 3 Tests pro Woche.
Seit nun ein paar Wochen heißt es, dass ein positiver Fall auf Omikron untersucht werden muss. Sollte es diese Variante sein, wird eine Quarantäne ausgesprochen.

In Solingen hat man nun aber entschieden, dass bei einem Corona-Kontakt in der Kita sämtliche Kontaktpersonen für 14 Tage in Quarantäne müssen. Komplett egal, ob genesen, geimpft, geboostert, Maske getragen, whatever. Dies gilt bereits bei einem positiven Corona-Test, nicht erst bei einem positiven Test auf Omikron. Ein vorheriges Freitesten ist nicht mehr möglich.

Dieses Vorgehen widerspricht der Verordnung des Landes NRW. Darf sich die Kommune einfach so darüber hinwegsetzen?
Ich finde es grundsätzlich sehr problematisch, mal ganz abgesehen von dem Punkt, dass mir für den Zeitpunkt (beginnend ab morgen, eine Woche vor Heiligabend) jegliches Verständnis fehlt.


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