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Umso härter, umso geiler (Corona)

Litze, Sonntag, 28.03.2021, 20:07 (vor 1733 Tagen) @ Lattenknaller

Es ist rechtlich nicht möglich, einen Arbeitnehmer zum Home-Office zu zwingen, es sei denn, das ist im Arbeitsvertrag vorgesehen. Wenn dort aber als Arbeitsort das Büro angegeben ist, dann braucht der Arbeitnehmer nur dort zu arbeiten und nicht zu Hause, selbst dann nicht, wenn eine Arbeit am Arbeitsort nicht möglich ist, also im Fall eines Lockdowns. Es gilt auch das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung.


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