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Gesetz gilt ab 1. April: Inzidenzwert darf nicht mehr alleiniger Maßstab sein (Corona)

Haidut, Ort, Sonntag, 28.03.2021, 16:00 (vor 1733 Tagen) @ Basti Van Basten

"Berlin - Bundestag und Bundesrat haben eine wichtige Änderung im Umgang mit der Corona-Krise beschlossen. Ab dem 1. April darf der Inzidenzwert nicht mehr das alleinige Kriterium für Verbote, Einschränkungen und weitere Lockdown-Maßnahmen sein. Ab dann müssen das Kanzleramt und die Ministerpräsidenten für Beschränkungen laut Gesetz auch andere Zahlen und Werte berücksichtigen. Auf der Schlussdebatte zu dieser und anderen Gesetzesänderungen.[...]
Zu den genannten Konsequenzen : „Im Gesetz würden neben der Inzidenz künftig weitere Kriterien für Beschränkungen wie der Reproduktionswert (R-Wert), die Impflage oder die Belastungslage im Gesundheitswesen festgeschrieben. Die Sonderkompetenzen des Gesundheitsministeriums würden konkretisiert. Die Rolle des Parlaments werde somit durch die Novelle gestärkt.[...]
Bereits zuvor hatte „Die alleinige Reduktion der Lageeinschätzung auf einen einzigen Messwert, wie hier vorgesehen, ist epidemiologisch nicht begründbar und entspricht nicht dem Stand der verfügbaren wissenschaftlichen Evidenz.“ Auf diese Weise würden viele Faktoren nicht berücksichtigt, darunter die Altersverteilung der Fälle, der Anteil schwerer und leichter Erkrankungen oder die Anzahl der Menschen im Krankenhaus."

BZ
Bundestag


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