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Positivrate steigt auf 7,91% (Corona)

burz, Lünen, Donnerstag, 25.03.2021, 12:16 (vor 1736 Tagen) @ Sascha

In den Fall kann man die Anweisung aber nachträglich abgeben. Hatten wir bei uns auch bei einigen Kollegen.
Das gleiche Problem gibt es ja, bei den Kindkrank Bescheinigungen, wenn Kita und Schule zu sind. Da hatten wir ein Fall wo wir fast 2 Monate lang auf die Bescheinigung(bei Schulschließung gibt es die nicht von Kinderarzt, sondern der Krankenkasse) warten mussten, da die Krankenkasse im Januar überfordert waren.

Ein Nachteil hat die Quarantänge, wenn man in der Quarantäne Urlaub geplant hatte. Die Urlaubstage bekommt man, wenn man nicht krank ist, nicht wieder.


Ja. Aber vor allem bei kleinen Firmen und in eher "prekäreren" Beschäftigungsverhältnissen, werden viele einfach Druck bekommen, so lange sie nichts "Amtliches" haben.


Mag sein, dass sie Druck bekommen. Aber wenn dieser Druck aufgebaut wird, wird man in den meisten Fällen auch nicht auf sie verzichten können. Insofern stelle Ich mir dann auch die Frage, was hier tatsächlich das Problem sein soll. Vertrauen die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern nicht, weil die entsprechende Bescheinigung fehlt? Dieses Problem wird durch die nachgereichte Bescheinigung behoben, ist also zeitlich befristet.


Die wollen einfach, dass die Leute arbeiten gehen. Es gibt einfach verdammt viele Arbeitnehmer und Unternehmen, bei denen die Arbeitswelt keine Personalabteilungen, Betriebsräte und Interessenvertretungen enthält.

Ja, die ticken so einfach. Und trotzdem wird es i.d.R. für alle Beteiligten nach einem Jahr kein Faktor mehr sein, dass es diese Quarantäne mal gab.


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