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Gericht kippt Beschränkungen vom Einzelhandel in NRW (Corona)

Palermo, Düsseldorf, Montag, 22.03.2021, 15:02 (vor 1740 Tagen) @ pactum Trotmundense

Ich kann deine Ausführungen als Jurist leider nicht nachvollziehen, sorry.

Richter halten sich an das Gesetz und wenden das an.


Daran habe ich im Laufe der Pandemie erhebliche Zweifel gewonnen. Es gab schon immer Urteile, die wohl nur für die Menschen verständlich sind, die kleinste Feinheiten von Rechtstheorien und Rechtswissenschaften durchleuchten. Zumal auch Richter Menschen und somit zwangsläufig fehlerbehaftet sind.

Ein Urteil muss aber nicht für Oma Erna "verständlich" (was heißt das eigentlich? Sprachlich verständlich? Inhaltlich nachvollziehbar? Mit dem "gesunden Menschenverstand" vereinbar?) sein, sondern auf Grundlage des geltenden Rechts stehen. Und ob es das tut, ist nun mal "Expertensache", genauso wie wir die Einschätzung der Gefährlichkeit einer bestimmten Mutante auch Virologen und nicht einer Boulevard-Redaktion überlassen.

Wenn unsere jeweiligen Regierungen es nicht schaffen, das Recht so zu gestalten, dass es wirksam angewendet wird, ist es nicht die Schuld der angerufenen Gerichte.


Das stimmt zum einen. Zum Anderen scheint es inzwischen gar nicht mehr möglich zu sein Recht so zu gestalten, dass es nicht kassiert wird. Sicher, mit mehr Sorgfalt bei der Gestaltung klappt das. Blöd nur, dass man in einer Pandemie nun einmal keine Zeit hat ein Gesetz monatelang auszuarbeiten und gerichtsfest durchzudeklinieren. Wir wissen doch alle, dass bei Gerichten, insbesondere Verwaltungsgerichten, Korinthenkackerei betrieben wird, wo es um Spiegelstriche, Kommas oder die vermeintliche Bedeutung von Wörtern geht. Da kommt man in der Geschwindigkeit, die in einer Pandemie notwendig ist, nicht gegen an.

Daher sollten wir hier den schwarzen Peter nicht der Iudikative zuschreiben.


Die Judikative hat doch nie den Schwarzen Peter. Die Dummen sind immer die Legislative und Exekutive. Es ist doch so: gegen ein schlechtes Gesetz kann man zu einem Richter rennen. Bei einem schlechten Urteil kannst du nur zu einem weiteren Richter rennen. Es bleibt also in der Familie.

Wie sonst soll eine übergeordnete Instanz überprüfen, ob ein Gericht das Recht fehlerhaft angewendet hat? Zuerst sollen Richter als ausgewählte Experten der Rechtsauslegung und -anwendung eine Entscheidung treffen - und diese dann einer Revision durch ein Laiengremium unterzogen werden? Nach welchen Kriterien entscheidet dann dieses Gremium, ob eine Gerichtsentscheidung Bestand haben kann oder nicht?

Ich interpretiere die Aussage "Es bleibt also in der Familie" so, als würdest du meinen, es gilt in der Justiz das Prinzip "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Wenn ich falsch liege, dann schon mal vorab sorry.

Ich kann dazu nur sagen, dass dies sicherlich nicht der Fall ist. Schon alleine deshalb, weil die Revisionsgerichte gut und gerne mal hunderte km von den Ausgangsgerichten entfernt liegen. Dem (im hiesigen OVG Münster-Fall) Beschwerdesenat ist es piepegal, ob er gerade einen Beschluss der x. Kammer des VG Düsseldorf oder y. Kammer des VG Aachen vor sich hat.


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