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Gericht kippt Beschränkungen vom Einzelhandel in NRW (Corona)

neo_fisch, Dortmund, Montag, 22.03.2021, 13:19 (vor 1741 Tagen) @ Basti Van Basten

Die Disussion geht am Thema vorbei. Aber ich fürchte, Du machst es Dir bei der Betrachtung zu einfach.


Ok, probieren wir es so. Das Leben deiner Eltern oder deiner Kinder für einen florierenden Einzelhandel. Deal?

Es geht im Urteil aber einzig und alleine um den GLEICHHEITSGRUNDSATZ der Einzelhändler.
Da ist das Land gefragt.
Das Gericht sagt nur: Wieso dürfen Blumenläden ohne Terminvergabe öffnen, andere aber nicht.

Und es sagt ausdrücklich auch: Das Land darf gerne vernünftige Vorgaben zum Schutz der Menschenleben machen, die keine unzulässige Differenzierung enthält (an die hält sich übrigens das Virus auch nicht).


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