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Gericht kippt Beschränkungen vom Einzelhandel in NRW (Corona)

markus, Montag, 22.03.2021, 14:59 (vor 1740 Tagen) @ pactum Trotmundense

Richter wissen eben am Besten, was gut zum Schutz der Bevölkerung in einer Pandemie mit 75.000 Toten ist. Das Recht auf Schutz der körperlichen Unversehrtheit durch den Staat ist eben nicht so hochrangig wie das Recht auf Umsatz.


Wo ziehst Du die Grenze was Gerichte hinterfragen sollen und was nicht? Weil wir Pandemie haben einfach gar nichts?


Natürlich muss alles hinterfragt werden dürfen und alles muss geprüft werden. Das steht doch völlig außer Frage. Grundrechte sind immer zu schützen. Manche widersprechen sich jedoch, bzw. greifen ineinander. Da kann man im Urteil durchaus justieren.

Ich sehe nur eine mangelnde Flexibilität bei der Beurteilung. Man scheint die Verhandlungen so zu führen als ob es keine Pandemie geben würde. Man wägt Rechtsgüter miteinander ab, als wäre nichts. Dabei müsste man momentan das Pendel aufgrund der Situation deutlicher Richtung Schutz der Allgemeinheit und weniger Richtung individueller Rechte schwingen lassen. Die Pandemie wird doch auch bald wieder vorbei sein. Die Impfstoffe sind da. Der Rest ist eine Frage der Zeit. Was spricht dagegen dann das Pendel in die dann vorherrschende gesamtgesellschaftliche Situation schwingen zu lassen?

Es gibt allerdings auch Formalien und Grundrechtseinschränkungen müssen ausreichend begründet werden. Wenn der eine Einzelhändler strengere Auflagen hat als der andere, obwohl es dafür keine sachlichen Gründe gibt, ist die Verordnung unwirksam. Das führt dann zunächst dazu, dass es keine Regelung gibt. Der Zustand hält dann solange an, bis eine neue Verordnung gibt, die dann hoffentlich wasserdicht ist.


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