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Lockdown wird bis zum 7. März verlängert (Corona)

burz, Lünen, Donnerstag, 11.02.2021, 13:41 (vor 1161 Tagen) @ Disco Stu

dann bitte auch vollständig:

Es gelten weiterhin die bestehenden Regeln:

- Private Zusammenkünfte im öffentlichen Raum sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.


Das Auslegung der Regel ist aber doch eh bundeslandabhängig, bzw. wird unterschiedlich gehandhabt. Ich gehe jede Wette ein, dass z.B. Bayern die Ausweitung auf den privaten Bereich aufrecht erhalten wird.

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Lustigerweise macht es ja auch nur da Sinn.

Eben. Es kommt mir regelmäßig zu kurz, dass genau der private Bereich das Problem darstellt. Meinetwegen könnten Zusammenkünfte im Freien viel freizügiger geregelt werden, wenn man die Zusammenkünfte im privaten Raum stärker einschränken würde.


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