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Strafrechtler: Arzt dürfte bei Triage Corona-Leugner benachteiligen (Corona)

burz, Lünen, Freitag, 18.12.2020, 00:26 (vor 1836 Tagen) @ Tenma

Warum jemanden Helfen der an was Stirbt was es garnicht gibt...
Hab bei solchen Leuten 0 Mitleid


Damit sich im Zweifel nicht auch ein Arzt von solch primitiven Rachegelüsten leiten lässt, gibt es ja zum Glück den hypokratischen Eid.


Ich schätze Raducanu jetzt nicht so ein, dass er einem Coronaleugner explizit eine starke Covid Erkrankung wünscht.

Es geht hier auch um den Fall der Triage und demnach um eine Situation, in der ein anderer Mensch aufgrund des unvorsichtigen Verhaltens eines Coronaleugners keine Beatmung erhält.

Es hat m.E. wenig mit Rache zu tun, wenn dann der Patient mit vielleicht geringfügig geringeren Überlebenschancen dennoch den Vorzug ggü dem Coronaleugner erhält.


Womit denn dann sonst? Wenn Ärzte anfangen würden, zu beurteilen, ob jemand an seiner Situation selber Schuld ist und dementsprechend priorisieren, dann gute Nacht. Geh mal 5 Minuten in dich und denk über die Implikationen nach.

Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben,dass es objektiver Kriterien bedarf.

Ein objektives Kriterium ist dann eben ein massives Ablehnen Masken zu tragen etc. Wenn ein Arzt dann einen öffentlichkeitswirksam auftretenden Coronaleugner mit selbstverschuldeter Erkrankung vor sich hat und seinetwegen ein ein paar Jahre älterer Mensch nicht beatmet werden kann, ist das für mich ein unhaltbarer Zustand. Ich sage ja nicht, dass man dem Leugner im Regelfall ausreichender Intensivbetten nicht helfen soll. Natürlich muss man das mit allen Mitteln tun, solange diese Mittel verfügbar sind.

Über welche Implikationen soll ich denn aus Deiner Sicht nachdenken? Dass Ärzte in diesem Fall Entscheidungen nach Gutdünken und vielleicht im Sinne ihrer eigenen Bekannten treffen könnten? Das ist m.E. absolut abwegig. Es geht hier nur darum, dass man mit dem Faktor "grobe Fahrlässigkeit" neben den Überlebenschancen ein weiteres Kriterium heranzieht. Das größte Problem besteht dann sicher darin, dass man den Nachweis grober Fahrlässigkeit besser einem Richter überlassen sollte, wofür leider Gottes keine Zeit bliebe. Insofern akzeptiere ich natürlich Deine Haltung, wenn Du unterstellst, dass meine Überlegungen praktisch nicht durchsetzbar sind. Ich würde Dir aber tatsächlich widersprechen sie per se als moralisch fragwürdig abzutun.


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