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Leerdenker mahnen Drosten ab (Corona)

Ralf, Konstanz, Mittwoch, 16.12.2020, 16:43 (vor 2122 Tagen) @ Ulrich

Schlüssig heißt in diesem Zusammenhang:
Wenn alle Tatsachenbehauptungen des Klägers stimmen würden, würde der Anspruch bestehen.

Bei einem Versäumnisurteil wird einfach unterstellt, dass alle tatsächlichen Behauptungen des Klägers der Wahrheit entsprechen. Ob diese Tatsachen dann die rechtliche Wertung tragen, wird vom Gericht allerdings trotzdem überprüft.


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