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Sachsen plant Komplettabriegelung von Hotspot-Kommunen (Corona)

Bucky, Donnerstag, 17.12.2020, 01:17 (vor 1835 Tagen) @ Schnippelbohne

„Das Grundrecht der Bewegungsfreiheit“ - siehe Art. 2 Abs. 2 GG

Was ist falsch daran?

„Leichtfertig und planlos“ - kann man angesichts der Infektions- und Todeszahlen wohl nicht mehr wirklich unterstellen.

Leichtfertig vor allem, da mir die Freiheit des einzelnen dort zu kurz kommt, wo überhaupt keine Gefahr droht z.B. wenn man alleine unterwegs ist. Planlos, weil diese Art der Maßnahmen nicht von Dauer sein kann und auf diese Weise der insgesamte Zustand nicht verbessert wird.

Das Virus ist derzeit außer Kontrolle. Als letztes Mittel sind Ausgangsbeschränkungen völlig legitim. Insbes. in den Hotspots hat ja alles andere offenbar nicht funktioniert.

Dann aber konsequent und nicht nur in einzelnen Landkreisen und die Wirtschaft noch fröhlich weiterlaufen lassen, die wäre ja wohl noch vor dem letzten Mittel zu nennen.

Bürgerkrieg wird es übrigens nicht geben. Die Zustimmung zu den Maßnahmen ist nach wie vor sehr groß, siehe die letzten Umfragen.

Bürgerkrieg habe ich auch nicht gesagt und die Zustimmung sinkt meist dann, wenn es einen selbst betrifft.


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